"Die schweizerische Eidgenossenschaft, in der Absicht, den Bund der Eidgenossen zu befestigen, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu fördern, hat nachstehendeBundesverfassung angenommen."
So lautet der erste Satz der Bundesverfassung von 1848. Sie bildet den Grundstein für den schweizerischen Bundesstaat, wie wir ihn kennen. Aus diesem Grund bezeichnet man den 12. September 1848 auch als den wahren Geburtstag der Schweiz. Zwar behielten die Kantone in schwierigen Themenbereichen wie dem Schulwesen ihre Entscheidungsgewalt, dafür entschied der Bund über Krieg und Frieden und übernahm das Zoll-, Post- und Münzwesen. So führte er 1850 für alle Kantone den Schweizer Franken als gemeinsame Währung ein. Noch heute erfreuen wir uns andieser stabilen und sicheren Währung. Die Bundesverfassung von 1848 sicherte zudem allen schweizerischen Bürgern erstmalig die bürgerlichen Grundrechte zu. Der Weg zum modernen Bundesstaat war damitendgültig gemeistert!
Übrigens: Schon 1833 veröffentlichte der Luzerner Paul Troxler in Zürich die Schrift "Die eine und wahre Eidgenossenschaft im Gegensatz zur Centralherrschaft und Kantonstümelei" und entfachte damit die Diskussion um einen Bundesstaat nach dem Vorbild der USA.